Patientenverfügung
(als Anweisung an den Arzt)
Für den Fall, dass ich vorübergehend oder bleibend meinen Willen in keiner verbalen oder nonverbalen Form unmissverständlich zum Ausdruck bringen kann,
verfüge ich,
Vorname Straße Hausnummer Erläuterung |
Name PLZ Wohnort |
Geburtsdatum Telefon |
Der Zusatz 'als Anweisung für den Arzt' ist eigentlich nur für den Laien bestimmt, um zu verdeutlichen, dass es sich hier nicht um pflegerische Wünsche handelt, sondern um rein medizinische Entscheidungen.
Ob ich mich vorübergehend oder bleibend nicht äußern kann, ist zum Zeitpunkt der medizinischen Notwendigkeit vielleicht nicht vorauszusagen. Allenfalls kann über die Höhe eines Risikos, z. B. nach einem Schlaganfall oder einem schweren Unfall diskutiert werden.
Wie gut die Aussichten auf eine Wiederherstellung der Gesundheit sind, hängt in einem hohen Maße vom gesundheitlichen Zustand vor dem Vorfall ab. Das Risiko für bleibende Einschränkungen steigt sicherlich mit dem Alter, aber das Alter ist nicht zugleich das Risiko!
Solange ich mich quasi nickenderweise zu den Befragungen des Arztes äußern kann, gilt mein Wille vor dieser Verfügung. Erst, wenn dieses nicht mehr möglich ist, z. B. wegen Bewusstlosigkeit, Koma, evtl. nach einem Unfall oder einem epileptischen Anfall, oder wenn meine Antworten widersprüchlich sind und ich offensichtlich so desorientiert bin, dass ich die Tragweite meiner Antworten nicht mehr ermessen kann, tritt diese Patientenverfügung in Kraft.
Das muss keine Demenz sein. Sie gilt somit genauso bei einer Dissoziation nach einem Trauma, Psychose, Vergiftung, Delir, Somnolenz, Schlaganfall.
Mit vollem Namen, Adresse und Geburtsdatum weise ich mich gegenüber dem Arzt und letztenendes auch gegenüber meiner Krankenversicherung unverwechselbar aus.
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dass ich in plötzlicher, akuter Notlage jede gebotene Hilfe erhalten möchte, die aller Voraussicht nach eine Verbesserung meines Zustandes in Aussicht hat.
Erläuterung
Dieses ist eigentlich selbstverständlich. Es soll nur keiner meinen, wenn ich irgendwann 90 bin, er dürfe über den Sinn einer Behandlung nachdenken. Ich habe immer die Hoffnung, dass meine Gesundheit bei rascher Hilfe nach einem Vorfall in einen lebenswerten Zustand zurückgeführt wird.
Vor allem bei Schlaganfall, Herzinfarkt, Riss oder Durchbruch eines inneren Organs oder Gefäßes entscheidet jede Minute über meine anschließende Genesung!
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Eine selbständige Herz- und Atemtätigkeit, ggf. auch mit Unterstützung, setze ich, auch wenn es mal kurzfristig nicht möglich sein sollte, langfristig jedoch für mein Leben voraus.
Erläuterung
Mein Leben soll nicht unmittelbar von Maschinen abhängen. Wenn mein Körper lebenswichtige Funktionen nicht aufrecht erhalten kann, möchte ich diesen unter natürlichen Umständen verlassen dürfen. Wenn Maschinen im akuten Notfall lebenswichtige Funktionen meines Körpers übernehmen, geschied das in der Erwartung einer entsprechenden Genesung.
Eine selbständige Herz- und Atemtätigkeit ist auch dann gegeben, wenn diese mit Medikamenten oder Schrittmachern dauerhaft unterstützt wird. Die Unterstützung dient dann der Linderung von Beschwerden.
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Sollte es Zweifel am Erfolg der gebotenen Behandlung geben, möchte ich, dass der behandelnde Arzt, ggf. das multiprofessionelle Team die zu treffenden Entscheidungen oder weiteren Entscheidungen gemeinsam mit meiner bevollmächtigen Vertrauensperson meinen mutmaßlichen Willen eruiert und validiert.
Erläuterung
Damit sich die behandelnden Ärzte an meine Patientenverfügung gebunden fühlen aber auch schwierige Entscheidungen nicht alleine treffen müssen, gehören Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht immer zusammen. In der Gesundheitsvollmacht benenne ich eine Person, die mich, solange ich in meiner Aussage- und Einwilligungsfähigkeit verhindert bin, vertritt oder auch meine Interessen einfordert.
Dies betrifft evtl. auch die Entscheidung für das Abstellen von Maschinen. Mein Mutmaßlicher Wille soll nicht nur ermittelt werden, er muss natürlich mit jeder neuen Erkenntnis und jeder Veränderung meines Zustandes überprüft werden (validiert).
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Im Falle eines Wachkomas steht mir jede menschliche Würde und Zuwendung, sowie jede gebotene medizinische Hilfe zu, wie es jedem normalen Menschen gebührt.
Erläuterung
Oft bekommen Menschen im Wachkoma wie z. B. das Apallische Syndrom noch sehr viel von ihrer Umgebung mit. Wir müssen damit rechnen, dass Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, haptisches Fühlen, aber auch Denkvermögen und Emotionalität, das Gefühl von Hunger, Durst oder Einsamkeit, ganz oder teilweise vorhanden sind. Wachkomapatienten haben vor allem ihre Motorik verloren. Sie können ihren Muskeltonus nicht mehr steuern oder regulieren.
Das betrifft ihre Bewegungen, Mimik, Gestik, Sprechen, Schlucken, evtl. aber nicht immer, ihre Augenbewegung. Ich habe es selber erleben dürfen, dass ein Apalliker mich mit seinen Augen im Raum verfolgen konnte. Komapatienten sind Menschen mit ihrer gesamten menschlichen Würde, aber schwerstbehindert. Sie brauchen, wenn man so will, die totale Pflege. Sie haben einen genauso großen Bedarf an menschlicher Zuneigung und Liebe wie Menschen ohne Koma.
Da kein Mensch ausschließen kann, nach einem Rettungsversuch bei selbständiger Herz- und Atemtätigkeit im Wachkoma zu liegen, wünsche ich mir in diesem Fall jede erdenkliche Unterstützung.
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Da meine Interessen und Rechte von meiner bevollmächtigen Person vertreten werden, entbinde ich alle behandelnden Ärzte und nicht ärztliches Personal gegenüber dieser Person von ihrer Schweigepflicht und verpflichte sie zugleich, ihre Informations- und Aufklärungspflicht ihr gegenüber wahrzunehmen.
Erläuterung
Ärzte wie Pflegepersonal, Therapeuten und andere an meiner Genesung beteiligten müssen meine bevollmächtigte Person so gut aufklären, wie sie mich hätten aufklären müssen. Der obige Satz lässt hierfür auch keine andersartige Auslegung offen.
Die von mir beauftragte und bevollmächtigte Person trägt mit ihrer an meiner Stelle zu fällende Entscheidung eine große Verantwortung für die sie jede mögliche Hilfe erhalten muss.
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Ich möchte keine Organtransplantation und auch keine Organentnahme.
Erläuterung
Hierüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ich bin ein Original und möchte es auch an dieser Stelle bleiben. So wertvoll das Leben ist, das künftige ist wertvoller. Nicht alles, was scheinbar machbar ist, erscheint mir sinnvoll oder ethisch vertretbar.
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Sollte sich das Ende meines Lebens abzeichnen, soll das Folgende gelten:
'Und er (Abraham) nahm ab und starb in einem ruhigen Alter, da er alt und lebenssatt war, ...'(1.Mose 25, 8)
Erläuterung
Ich werde am Ende meines Lebens dankbar sein, wenn man mir keine Rettungsversuche mehr angedeihen lässt. Wenn Menschen überwiegend im Bett oder auf dem Sofa liegen und immer weniger und schließlich vielleicht gar nichts mehr essen und trinken, dann ist das ein ganz natürlicher Prozess, den alle daran teilhabenden Menschen akzeptieren sollten. Der Bibel möchte ich entnehmen, dass es Abraham vor 4000 Jahren schon ebenso ergangen ist.
Es ist nicht schlimm, wenn Menschen in ihrer letzten Lebensphase abnehmen und mager werden. Diese Menschen haben weder Hunger noch Durst und erleiden diesen daher nicht. Menschen in ihrer letzten Lebensphase haben andere Bedürfnisse: Zuspruch, Hoffnung, evtl. Lebensbeichte, Segen, Vergebung, Abschied.
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So wie Abraham am Ende seines Lebens offensichtlich in Frieden abnahm, so möchte ich auch gehen dürfen, wenn ich mich im fortgeschrittenen Stadium einer nicht heilbaren, zum Tode führenden Krankheit oder aller Wahrscheinlichkeit nach schon im Beginn eines Sterbeprozesses befinde, auch wenn der Todeszeitpunkt noch ungewiss ist.
Ich möchte in diesem meinen letzten Lebensabschnitt nur noch ärztliche Begleitung und Behandlung sowie sorgsame Pflege, welche die Linderung von Beschwerden (z.B. Schmerzen, Unruhe, Angst, Atemnot, Übelkeit) zum Ziel haben.
Erläuterung
Woran erkennt man das Ende eines Lebens, das seinen natürlichen Lauf vollenden möchte? Wenn ich kaum noch Kräfte habe, mit meiner Umgebung zu kommunizieren, wenn Aufmerksamkeit und Konzentration so nachgelassen haben, dass sie für andere nicht mehr erkennbar sind, dann ist das Ende vielleicht Nahe.
Der Mensch am Ende seines Lebens muss nicht immer eine Jahre dauernde, zum Tode führende Erkrankung haben. Es kann am Ende auch eine nur kurz währende, möglicherweise sogar unerkannte Lungenentzündung sein. Schmerzen, Unruhe, Angst, Atemnot, Übelkeit sind am Lebensende belastender als der Gedanke an den unausweichlichen Tod des vergänglichen Körpers.
Die Bedürfnisse eines Menschen in dieser Phase sind völlig anders als die eines am Leben teilnehmenden Menschen. Mit der expliziten Benennung meiner folgenden Wünsche gebe ich dem Arzt eine rechtliche Absicherung, die es ihm erlaubt, mir nicht mehr alles medizinisch Mögliche zuzumuten.
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Ich möchte ...
... keine Krankenhauseinweisung, die nicht die Linderung erheblicher Beschwerden zum Ziel hat.
Erläuterung
Schnelle Hilfe ist in jedem Fall bei einem klar erkennbaren Schlaganfall geboten, solange über meinen Todeszeitpunkt trotz einer möglichen schwerwiegenden Erkrankung noch nicht spekuliert werden kann. Da ein Schlaganfall zur Verschlimmerung meines Pflegezustandes, meiner Kommunikationsfähigkeit, meiner Lebensfreude und Lebensteilhabe führen kann, ist schnelle Hilfe erwünscht.
Anders ist es bei einem Herzinfarkt, einem Riss oder Durchbruch eines inneren Organs oder eines größeren Gefäßes, die in Kürze zum Tode führen, der in diesem Zustand, also im fortgeschrittenen Stadium einer eh zum Tode führenden Krankheit, nicht mehr durch einen Eingriff aufgehalten werden soll.
Ich muss mich auch keinem MRSA-Risiko mehr in Krankenhäusern aussetzen.
Eine Lungenentzündung wird im Krankenhaus meist nicht besser auskuriert als Zuhause auch.
Beschwerden anderer Art lassen sich evtl. mit ambulanter Hilfe oder Medikamenten mildern.
Untersuchungen wie Darmspiegelungen sind bei einem geschwächten Allgemeinzustand oft belastender, als der Gedanke daran, dass eine tödliche Gefahr lauert, die das Leben nun vielleicht um ein paar zusätzliche Wochen verkürzt.
Die Qualität dieser letzten Zeit finde ich wichtiger, als die Tage und Wochen, um die man ringen kann, auch wenn niemand vorhersagen kann, wann der Tod wirklich eintritt. Dies liegt allein in Gottes Hand, so wie Menschen mit hoffnungsvollen Verläufen plötzlich versterben und aufgegebene Patienten noch Jahre leben, vielleicht sogar noch aktiv am Leben teilnehmen.
Es gibt sicherlich Fälle, die eintreten Könnten, in denen die Linderung von Symptomen nur im Krankenhaus möglich ist. Deswegen schließe ich einen dortigen Aufenthalt nicht ganz aus, z. B. für eine Schmerzeinstellung in der Palliativstation, die ambulant aufgrund der gegebenen Infrastruktur nicht möglich ist.
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... keine Operation, die mich stärker belasten könnte, als der Zustand, an den ich mich gewöhnen kann.
Erläuterung
Operationen sollten minimiert werden. Ihr Nutzen sollte gut abgewogen werden. Bin ich aber gut bei Kräften und werde nach einem Oberschenkelhalsbruch voraussichtlich wieder gehen oder stehen können, macht die OP Sinn. Dann soll sie sein.
Wenn ich aber nicht mehr gehen und stehen kann, aus dem Bett falle und den Oberschenkelhals breche, kann es auch von meinem Allgemeinzustand abhängen, ob operiert wird oder der Bruch so verheilen kann. Wenn ich in der Phase bin, in der ich kaum noch esse und trinke, wird der Bruch schon aus Mangel an Baustoffen nicht mehr zusammenwachsen. Schmerzmittel sollten einer Operation evtl. vorgezogen werden. An dieser Stelle der Hinweis, dass andere Medikamente evtl. abgesetzt werden können, um das Sterben nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
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... keinen neuen Zugang mehr für eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr, weder
durch Mund oder Nase, noch durch die Bauchdecke oder die Venen.
Mein Wunsch nach Flüssigkeit und mein Appetit sollen auf natürliche Weise gestillt werden, ggf. mit Hilfe bei der Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme und Befeuchtung der Mundschleimhäute. Ausnahme: Medizinische Notwendigkeit nach Schlaganfall oder unmittelbar postoperativ.
Erläuterung
Ich möchte einer Zwangsernährung und einer erzwungenen Flüssigkeitszufuhr vorbeugen. Eine pflegerische Notwendigkeit wird es hierfür niemals geben. Mein Körper wird das nicht mehr brauchen, wenn er auf das Sterben zugeht.
Anders ist es, wenn eine künstliche Ernährung aufgrund einer Operation vorrübergehend oder aufgrund eines Schlaganfalls bei dem das Schlucken erheblich betroffen ist, evtl. auch dauerhaft medizinisch notwendig wird.
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... Eine subcutane Infusion lehne ich grundsätzlich ab.
Erläuterung
Eine Stahlnadel in Bauch oder Bein? Nein Danke! Ich lehne diese Form als grausame Körperverletzung ab. Schmerzen sind beim Setzen der Nadel und auch beim Liegen der Nadel nicht auszuschließen. Ich bin davon überzeugt, dass mein Körper diese zusätzliche Flüssigkeit nicht mehr braucht. Durst werde ich in dieser Lebensphase nicht mehr verspüren, auch wenn ich täglich nur wenige Schluck Wasser zu mir nehme.
Ich wünsche mir eine meinen Bedürfnissen angepasste Pflege. Das Anreichen von Getränk ist eine pflegerische Aufgabe, auch, wenn es bei jedem Kontakt nur ein Schluck ist und vielleicht nur eine Tasse über 24 Stunden.
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... keine Wiederbelebungsversuche mehr.
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Es versteht sich fast von selbst, dass in dieser Phase bei einem Herzstillstand keine Versuche unternommen werden, mich am Sterben zu hindern.
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... keine künstliche Beatmung mehr.
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Künstliche Beatmung bedeutet die Übernahme durch eine Maschine. Ich möchte sterben dürfen. Ein Freihalten der Atemwege oder die Unterstützung durch ein Sauerstoffgerät nehme ich gerne an, da diese die Atmung erleichtern und Beschwerden mindern.
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... keine Blutwäsche/ Dialyse mehr.
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Auch hier gilt, dass ich sterben möchte. In dieser Phase soll mit einer Dialyse nicht mehr begonnen werden. Sollte ich bis dahin schon länger Dialysepatient sein und die Belastung der Dialyse nicht mehr ertragen wollen, möchte ich ebenfalls in Ruhe sterben dürfen.
Wie lange mir die Belastung dann noch zuzumuten ist, müssen meine bevollmächtigte Person insbesondere mit dem Pflegepersonal, aber evtl. auch mit Ärzten sorgfältig abwägen. Solange ich Freude am Leben zeige, Momente genießen kann, meinen Humor bewahre oder meine Augen noch lächeln können, bleibe ich gerne noch etwas da.
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... Antibiotika nur als letzte Wahl, wenn ich an den Symptomen einer Infektion, besonders im Rachenraum/ obere Bronchien stark leide und eine erhebliche Erleichterung zu erwarten ist.
Erläuterung
Auch Antibiotika belasten den Körper extrem. Sie zerstören nicht nur die Krankheitserreger, sondern auch lebenswichtige Bakterien auf Haut und Schleimhaut und können bei alten, geschwächten Menschen auch erheblichen Schaden hervorrufen. Wenn es aber letztendlich das Mittel der Wahl ist, um meine Leiden in meinen letzten Tagen oder Wochen zu reduzieren und z.B. um meine Atemwege von bakteriell bedingter Verschleimung zu befreien, dann stimme ich der Einnahme dieser Mittel zu.
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Diese Patientenverfügung habe ich mit klarem Verstand, mit freiem Willen und nach jahrelanger Auseinandersetzung mit diesem Thema für gut und richtig befunden und hege nicht die Absicht, sie nochmal zu ändern. Sie muss daher auch nach Jahren und Jahrzehnten von niemanden in Frage gestellt werden.
Erläuterung
Es gibt viele Vordrucke. Auch meiner ist einer von ihnen, die man schnell aufsetzen und ausfüllen kann. Es ist aber wichtig, dass man sich mit dem Altern, den typischen wie auch den persönlich am wahrscheinlichsten Krankheiten des Alters und auch dem Sterben auseinander setzt und dieses in seiner Patientenverfügung deutlich macht.
Es ist wichtig, klarzustellen, dass es keinen Grund gibt, die Patientenverfügung in irgend einer Weise anzuzweifeln. Diese Klarheit gibt auch dem Arzt Handlungssicherheit, wenn er sich nach den Wünschen des Patienten statt nach den medizinischen Möglichkeiten oder Vorschlägen seiner Kollegen richtet.
Wenn ich der Meinung bin, dass ich meine Patientenverfügung korrigieren muss, dann besteht immer die Möglichkeit, eine neue aufzusetzen und die alte zu vernichten. Jedenfalls solange, bis der Fall eintritt, dass sie wirksam wird.
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Datum und Unterschrift müssen nicht erneuert werden. Sie sind einmal gültig.
Eine Patientenverfügung sollte nicht zu lang sein, sondern dem Arzt einen schnellen Überblick verschaffen. Kein Arzt blättert gerne Seiten.
'Life is what happens while you are busy making other plans', hat wohl John Lennon mal gesagt. Es ist auch unmöglich, die Fülle der Umstände einer zukünftigen Situation zu ermessen, um dafür genaue Anweisungen zu geben.
Daher lässt auch meine Patientenverfügung manchmal Interpretationen zu. Und das ist gut so. Würde ich alle Eventualitäten durchdenken, würde meine Patientenverfügung ein Buch füllen und am Ende sind die Umstände anders und mein Buch trifft nirgends zu. Was dann?
Daher füge ich meiner Patientenverfügung bei, was ich denke, meine Einstellungen, Leitgedanken und Werte. Diesen konform soll mein mutmaßlicher Wille eruiert und validiert werden, damit meine bevollmächtigte Person in Konsens mit Ärzten und pflegerischem Personal die richtige Entscheidung in meinem Sinne treffen kann.
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Persönliche Leitgedanken, Werte und Einstellungen
Die Patientenverfügung wird dadurch, dass ich ihr meine persönlichen Gedanken zufüge, authentischer. Ich dokumentiere damit, dass ich mich mit den Themen Unfall, Krankheit, Alter, Sterben auseinandergesetzt habe.
Je umfassender das Bild ist, das meine bevollmächtigte Person von mir erhält, desto besser kann sie in meinem Sinne entscheiden und desto leichter fällt ihr diese Entscheidung.
Leider ist das Wort einer bevollmächtigten Person nicht immer das letzte.
Wenn der Arzt eine schwerwiegende Entscheidung, die evtl. das Risiko des Todes beinhaltet, anders treffen würde, wird die bevollmächtigte Person mit ihm keinen Konsens finden. Hier kann es sich um das Abschalten von Maschinen handeln, aber auch darum, eine Operation trotz erhöhtem Risiko durchzuführen oder wegen des hohen Risikos nicht mehr durchzuführen. In diesen Fällen übernimmt ein Richter, bzw. das Amtsgericht die endgültige Entscheidung.
Meine Einstellungen, Leitgedanken und Werte können dem Richter, der mich schließlich gar nicht kennt, eine entscheidende Hilfe sein.
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